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ArbeitsschutzDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Was ist DGUV I 215-710?

DGUV Information 215-710 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze (Leitfaden für die Gestaltung)

Die DGUV Information 215-710 ist ein Leitfaden der DGUV für die ergonomische und sicherheitstechnische Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen. Sie konkretisiert die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für den Bürobereich. Für Betreiber von Bürogebäuden relevant: die Anforderungen an Beleuchtung, Raumklima, Lärm und ergonomische Ausstattung der Arbeitsplätze.

Fristen nach DGUV I 215-710 im Radar – 14 Tage kostenlos

Für wen / was gilt DGUV I 215-710?

  • Büroarbeitsplätze mit Bildschirmarbeit
  • Homeoffice-Arbeitsplätze (ergänzende Empfehlungen)
  • Call-Center und Großraumbüros

Typische Prüfintervalle

Gefährdungsbeurteilung Bildschirmarbeitsplatz: anlassbezogen und regelmäßig. Augenuntersuchung für Beschäftigte: auf Wunsch vor Aufnahme der Tätigkeit und danach alle 5 Jahre (ab 45 Jahren alle 3 Jahre).

Praxishinweis: DGUV Informationen sind keine verbindlichen Vorschriften, sondern Handlungshilfen. Sie haben aber faktische Bedeutung im Schadensfall als Nachweis des Stands der Technik.

Fristen nach DGUV I 215-710 nie verpassen

Ordnen Sie Ihre Anlagen den Pflichten aus DGUV I 215-710 zu und erhalten Sie automatische Erinnerungen vor jeder Fälligkeit – lückenlos dokumentiert.

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Hinweis: Diese Seite ist eine fachliche Orientierung, kein Rechtsrat. Verbindlich ist stets die aktuelle Fassung der jeweiligen Norm sowie die Abstimmung mit der zuständigen Stelle (z. B. Berufsgenossenschaft, zugelassene Überwachungsstelle).
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