PrüfpflichtRadar

Prüfintervalle nach Gewerk

Wie oft eine Anlage geprüft werden muss, hängt von Anlagentyp, Nutzung und Gefährdungsbeurteilung ab. Die folgende Übersicht nennt für die wichtigsten Gewerke der TGA das typische Intervall und die Rechtsgrundlage – als Orientierung, nicht als Rechtsberatung.

Aufzugsanlagen

Typisches Intervall: i. d. R. jährlich eine Prüfung (Haupt- und Zwischenprüfung im Wechsel) durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)

Rechtsgrundlage: BetrSichV (Anhang 2 Abschnitt 2)

Tätigkeiten: Wiederkehrende Prüfung der Sicherheitseinrichtungen, Dokumentation, Prüfplakette

Ortsfeste elektrische Anlagen

Typisches Intervall: ortsfeste Anlagen häufig alle 4 Jahre; je nach Gefährdungsbeurteilung kürzer

Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 3, BetrSichV, TRBS

Tätigkeiten: Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand (Messung, Sichtprüfung), Prüfprotokoll

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Typisches Intervall: je nach Einsatzbedingungen, oft 6–24 Monate (Büro häufig 24 Monate, Baustelle kürzer)

Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 3

Tätigkeiten: Sicht- und Messprüfung, Kennzeichnung, Dokumentation

Trinkwasser-Installationen (Legionellen)

Typisches Intervall: Großanlagen mit Vermietung/öffentlicher Nutzung i. d. R. alle 3 Jahre

Rechtsgrundlage: Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Tätigkeiten: Systemische Untersuchung auf Legionellen, Probenahme durch akkreditiertes Labor

Raumlufttechnische (RLT-)Anlagen

Typisches Intervall: Hygieneinspektion je nach Anlagenart, i. d. R. alle 2–3 Jahre

Rechtsgrundlage: VDI 6022 (anerkannte Regel der Technik), ArbStättV

Tätigkeiten: Hygieneinspektion, Reinigung, Filterwechsel, Dokumentation

Brandschutz (Feuerlöscher, RWA, Brandmeldeanlagen)

Typisches Intervall: Feuerlöscher i. d. R. alle 2 Jahre; RWA/Brandmeldeanlagen meist jährlich

Rechtsgrundlage: DIN 14406-4, ASR A2.2, DIN 14675, Landesbauordnungen

Tätigkeiten: Funktions-/Wartungsprüfung, Instandhaltung, Prüfvermerk

Häufige Fragen zu Prüfintervallen

Wie oft muss ein Aufzug geprüft werden?

Personenaufzüge werden in der Regel jährlich geprüft – Haupt- und Zwischenprüfung erfolgen versetzt durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Maßgeblich sind die Festlegungen nach BetrSichV (Anhang 2) und die Gefährdungsbeurteilung.

Wie oft muss die DGUV-V3-Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen erfolgen?

Ortsfeste elektrische Anlagen werden häufig alle vier Jahre geprüft; das konkrete Intervall ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und kann kürzer ausfallen. Rechtsgrundlage ist die DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit der BetrSichV.

In welchem Intervall werden ortsveränderliche Geräte geprüft?

Das Intervall richtet sich nach den Einsatzbedingungen und der Gefährdungsbeurteilung – im Büro sind häufig 24 Monate üblich, unter rauen Bedingungen (z. B. Baustelle) deutlich kürzer. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 3.

Wie oft ist eine Legionellenprüfung erforderlich?

Bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit Vermietung oder öffentlicher Nutzung ist in der Regel alle drei Jahre eine systemische Untersuchung auf Legionellen vorgeschrieben. Maßgeblich ist die Trinkwasserverordnung; bei Auffälligkeiten kann häufiger zu prüfen sein.

Wie oft muss eine Lüftungsanlage hygienisch geprüft werden?

Die Hygieneinspektion nach VDI 6022 erfolgt je nach Anlagenart in der Regel alle zwei bis drei Jahre (mit Befeuchter tendenziell häufiger). VDI 6022 gilt als anerkannte Regel der Technik.

Wie oft müssen Feuerlöscher und Brandschutzeinrichtungen geprüft werden?

Feuerlöscher werden in der Regel alle zwei Jahre geprüft (DIN 14406-4), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Brandmeldeanlagen meist jährlich. Verbindlich sind die einschlägigen Normen und die jeweilige Landesbauordnung.

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Hinweis: Die genannten Intervalle sind typische Richtwerte und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die jeweils einschlägigen Vorschriften in aktueller Fassung sowie Ihre Gefährdungsbeurteilung. Den vollständigen Prüfpflichten-Katalog und den Beitrag zur Haftung bei versäumten Fristen finden Sie hier.

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