Prüfintervalle nach Gewerk
Wie oft eine Anlage geprüft werden muss, hängt von Anlagentyp, Nutzung und Gefährdungsbeurteilung ab. Die folgende Übersicht nennt für die wichtigsten Gewerke der TGA das typische Intervall und die Rechtsgrundlage – als Orientierung, nicht als Rechtsberatung.
Aufzugsanlagen
Typisches Intervall: i. d. R. jährlich eine Prüfung (Haupt- und Zwischenprüfung im Wechsel) durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
Rechtsgrundlage: BetrSichV (Anhang 2 Abschnitt 2)
Tätigkeiten: Wiederkehrende Prüfung der Sicherheitseinrichtungen, Dokumentation, Prüfplakette
Ortsfeste elektrische Anlagen
Typisches Intervall: ortsfeste Anlagen häufig alle 4 Jahre; je nach Gefährdungsbeurteilung kürzer
Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 3, BetrSichV, TRBS
Tätigkeiten: Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand (Messung, Sichtprüfung), Prüfprotokoll
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Typisches Intervall: je nach Einsatzbedingungen, oft 6–24 Monate (Büro häufig 24 Monate, Baustelle kürzer)
Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 3
Tätigkeiten: Sicht- und Messprüfung, Kennzeichnung, Dokumentation
Trinkwasser-Installationen (Legionellen)
Typisches Intervall: Großanlagen mit Vermietung/öffentlicher Nutzung i. d. R. alle 3 Jahre
Rechtsgrundlage: Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Tätigkeiten: Systemische Untersuchung auf Legionellen, Probenahme durch akkreditiertes Labor
Raumlufttechnische (RLT-)Anlagen
Typisches Intervall: Hygieneinspektion je nach Anlagenart, i. d. R. alle 2–3 Jahre
Rechtsgrundlage: VDI 6022 (anerkannte Regel der Technik), ArbStättV
Tätigkeiten: Hygieneinspektion, Reinigung, Filterwechsel, Dokumentation
Brandschutz (Feuerlöscher, RWA, Brandmeldeanlagen)
Typisches Intervall: Feuerlöscher i. d. R. alle 2 Jahre; RWA/Brandmeldeanlagen meist jährlich
Rechtsgrundlage: DIN 14406-4, ASR A2.2, DIN 14675, Landesbauordnungen
Tätigkeiten: Funktions-/Wartungsprüfung, Instandhaltung, Prüfvermerk
Häufige Fragen zu Prüfintervallen
Wie oft muss ein Aufzug geprüft werden?
Personenaufzüge werden in der Regel jährlich geprüft – Haupt- und Zwischenprüfung erfolgen versetzt durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Maßgeblich sind die Festlegungen nach BetrSichV (Anhang 2) und die Gefährdungsbeurteilung.
Wie oft muss die DGUV-V3-Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen erfolgen?
Ortsfeste elektrische Anlagen werden häufig alle vier Jahre geprüft; das konkrete Intervall ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und kann kürzer ausfallen. Rechtsgrundlage ist die DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit der BetrSichV.
In welchem Intervall werden ortsveränderliche Geräte geprüft?
Das Intervall richtet sich nach den Einsatzbedingungen und der Gefährdungsbeurteilung – im Büro sind häufig 24 Monate üblich, unter rauen Bedingungen (z. B. Baustelle) deutlich kürzer. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 3.
Wie oft ist eine Legionellenprüfung erforderlich?
Bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit Vermietung oder öffentlicher Nutzung ist in der Regel alle drei Jahre eine systemische Untersuchung auf Legionellen vorgeschrieben. Maßgeblich ist die Trinkwasserverordnung; bei Auffälligkeiten kann häufiger zu prüfen sein.
Wie oft muss eine Lüftungsanlage hygienisch geprüft werden?
Die Hygieneinspektion nach VDI 6022 erfolgt je nach Anlagenart in der Regel alle zwei bis drei Jahre (mit Befeuchter tendenziell häufiger). VDI 6022 gilt als anerkannte Regel der Technik.
Wie oft müssen Feuerlöscher und Brandschutzeinrichtungen geprüft werden?
Feuerlöscher werden in der Regel alle zwei Jahre geprüft (DIN 14406-4), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Brandmeldeanlagen meist jährlich. Verbindlich sind die einschlägigen Normen und die jeweilige Landesbauordnung.
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Hinweis: Die genannten Intervalle sind typische Richtwerte und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die jeweils einschlägigen Vorschriften in aktueller Fassung sowie Ihre Gefährdungsbeurteilung. Den vollständigen Prüfpflichten-Katalog und den Beitrag zur Haftung bei versäumten Fristen finden Sie hier.