Was ist ArbSchG?
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das zentrale deutsche Rahmengesetz für den Arbeitsschutz und setzt die EU-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz um. Es verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen. Kernpflicht ist die Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber müssen Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch ermitteln, bewerten und Schutzmaßnahmen festlegen. Das ArbSchG ist die Ermächtigungsgrundlage für die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Fristen nach ArbSchG im Radar – 14 Tage kostenlosFür wen / was gilt ArbSchG?
- Alle Arbeitgeber mit mindestens einem Beschäftigten
- Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsmittel und Arbeitsplätze
- Technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen
- Unterweisung der Beschäftigten
Typische Prüfintervalle
Gefährdungsbeurteilung: anlassbezogen (bei Änderungen) und regelmäßig zu überprüfen. Kein starres Intervall gesetzlich vorgegeben – mindestens bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen.
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