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ElektrotechnikDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Was ist DGUV V3?

DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3 / VBG 4) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie verpflichtet Arbeitgeber, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Ziel ist es, elektrische Gefährdungen für Beschäftigte zu vermeiden. Die Vorschrift gilt in allen Betrieben, für die eine Berufsgenossenschaft zuständig ist, also praktisch für jeden gewerblichen Arbeitgeber.

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Für wen / was gilt DGUV V3?

  • Ortsfeste elektrische Anlagen (Niederspannungsanlagen, Schaltanlagen)
  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (Elektrowerkzeuge, Verlängerungskabel, Kaffeemaschinen etc.)
  • Not- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • Steckdosen, Verteiler, USV-Anlagen

Typische Prüfintervalle

Ortsfeste Anlagen: in der Regel alle 4 Jahre (nach Gefährdungsbeurteilung). Ortsveränderliche Betriebsmittel: je nach Nutzungsintensität 6 Monate bis 5 Jahre. Festlegung durch den Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung.

Praxishinweis: Die DGUV V3 ist eine berufsgenossenschaftliche Vorschrift (Satzungsrecht) und damit für Mitgliedsbetriebe verbindlich. Sie konkretisiert die Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für den elektrischen Bereich.

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Hinweis: Diese Seite ist eine fachliche Orientierung, kein Rechtsrat. Verbindlich ist stets die aktuelle Fassung der jeweiligen Norm sowie die Abstimmung mit der zuständigen Stelle (z. B. Berufsgenossenschaft, zugelassene Überwachungsstelle).
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