PrüfpflichtRadar
Energie & KlimaBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Was ist GEG?

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fasst seit 2020 die früheren Gesetze EnEV, EEWärmeG und EnEG zusammen und ist das zentrale Bundesgesetz zu Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Es regelt u. a. die Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz, die Anlagentechnik sowie den Einsatz Erneuerbarer Energien. Für Betreiber besonders relevant: die Pflicht zum Energieausweis, zur Inspektion von Klimaanlagen sowie – seit der GEG-Novelle 2023 – die Anforderungen an Heizungsanlagen (Heizungsgesetz).

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Für wen / was gilt GEG?

  • Klimaanlagen mit Nennleistung > 12 kW (Inspektionspflicht alle 4 Jahre)
  • Heizungsanlagen (Austauschpflichten, Hydraulischer Abgleich)
  • Energieausweispflicht bei Verkauf, Vermietung und Neubau
  • Neue Wohngebäude und Nichtwohngebäude (Mindestanforderungen)

Typische Prüfintervalle

Klimaanlagen-Inspektion: alle 4 Jahre durch eine qualifizierte Fachkraft. Hydraulischer Abgleich: einmalig (nach Anforderung), Nachweis gegenüber Behörde. Energieausweis: Gültigkeit 10 Jahre.

Praxishinweis: Das GEG wird regelmäßig novelliert. Die GEG-Novelle 2023 (Inkrafttreten 01.01.2024) enthält weitreichende Neuregelungen für Heizungsanlagen. Betreiber sollten die jeweils gültige Fassung prüfen.

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Hinweis: Diese Seite ist eine fachliche Orientierung, kein Rechtsrat. Verbindlich ist stets die aktuelle Fassung der jeweiligen Norm sowie die Abstimmung mit der zuständigen Stelle (z. B. Berufsgenossenschaft, zugelassene Überwachungsstelle).
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