PrüfpflichtRadar
BrandschutzLandesministerien (unterschiedlich je Bundesland)

Was ist PrüfVO / BauO?

Prüfverordnung (PrüfVO) und Landesbauordnungen (LBO)

Die Prüfverordnungen (PrüfVO) der einzelnen Bundesländer – in einigen Ländern auch als Verordnung über bautechnische Prüfungen (z. B. BauPrüfVO NRW) bezeichnet – regeln, welche baulichen Anlagen und technischen Einrichtungen einer bautechnischen Prüfung bedürfen. Grundlage sind die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO). Für Betreiber von Sonderbauten (Versammlungsstätten, Hotels, Krankenhäuser, Hochhäuser) sind regelmäßige Brandschutzprüfungen durch staatlich anerkannte Sachverständige Pflicht.

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Für wen / was gilt PrüfVO / BauO?

  • Sonderbauten (Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Garagen, Hochhäuser)
  • Rettungswege, Brandschutztüren, Feuerlöschanlagen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
  • Brandmeldeanlagen (BMA) und Alarmierungsanlagen

Typische Prüfintervalle

Sonderbauprüfungen: je nach Bundesland und Anlagentyp alle 3–5 Jahre. Brandschutztüren: jährliche Prüfung empfohlen. Brandmeldeanlagen: nach DIN 14676 jährliche Inspektion.

Praxishinweis: Prüfverordnungen variieren erheblich zwischen den Bundesländern. Betreiber müssen die jeweils gültige LBO und PrüfVO ihres Bundeslandes beachten. Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

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Hinweis: Diese Seite ist eine fachliche Orientierung, kein Rechtsrat. Verbindlich ist stets die aktuelle Fassung der jeweiligen Norm sowie die Abstimmung mit der zuständigen Stelle (z. B. Berufsgenossenschaft, zugelassene Überwachungsstelle).
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